Ankündigungen

Verhalten bei Zugstreiks

Verhalten bei Zugstreiks

von Mariana Dr. Lang -
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Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie bei angekündigten Zugstreiks sicher stellen müssen, dass Sie pünktlich in der Schule oder an Ihrer Praktikumsstelle sind. Sind Sie an diesem Tag nicht in der Schule oder in der Praktikumsstelle, zählt das zum einen als Fehltag, zum anderen könnte dies auch personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mariana Lang